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Nachfolgeregelung in Franchise-Verträgen

Die vom Gesetzgeber in Aussicht gestellte Reform des Erbschaftsteuerrechtes gibt Anlass, die Aufnahme von Nachfolgeregelungen in Franchise-Verträgen zu überlegen. Entsprechende Vertragsgestaltungen, die dem Franchise-Nehmer unter Berücksichtigung der Interessen des Franchise-Systems und des Franchise-Gebers eine Übertragung bzw. eine Vererbung des Franchise-Vertrages sowie seines Franchise-Betriebes ermöglichen, könnten bereits bei Abschluss des Franchise-Vertrages aufgenommen werden.

Bei diesen Überlegungen sind insbesondere zwei Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Bei der Auswahl des Franchise-Nehmers und dem Abschluss des Franchise-Vertrages spielt in den meisten Fällen die persönliche Qualifikation des Franchise-Nehmers eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus ist die Laufzeit von Franchise-Verträgen aufgrund der zivil- und kartellrechtlichen Vorgaben auf fünf bzw. maximal zehn Jahre zu begrenzen. Nur in Ausnahmefällen kann eine längere Vertragslaufzeit möglich sein.

Systemanforderungen an Franchise-Partner müssen auch für Erben gelten
Bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen muss im Interesse des Franchise-Systems und des Franchise-Gebers somit sichergestellt werden, dass der Franchise-Vertrag bzw. der Franchise-Betrieb nur an Personen übergeben werden kann, die die persönlichen und fachlichen Systemanforderungen an Franchise-Partner erfüllen.

Es ist also zunächst eine Grundentscheidung zu treffen, ob eine Übertragung des Franchise-Vertrages und eine Vererbung des Franchise-Betriebes möglich sein sollen. Falls nicht, endet der Franchise-Vertrag mit dem Tod des Franchise-Nehmers. Falls aber der Franchise-Vertrag mit einem geeigneten Erben fortgesetzt werden kann, sollten Regelungen zu den persönlichen und fachlichen Anforderungen an den Erben und zukünftigen Franchise-Nehmer aufgenommen werden.

Insofern sollte der Franchise-Vertrag auch regeln, bis wann der Erbe benannt werden muss. Ebenso sollte geregelt werden, ob der Franchise-Geber entgeltlich bzw. unentgeltlich die Fortführung des zu vererbenden Franchise-Betriebes bis zum Eintritt des Erben sicherstellt und bis zu welchem Zeitpunkt der beabsichtigte Nachfolger den Betrieb übernehmen muss.

Geeignete Regelungen sichern Fortbestand erfolgreicher Franchise-Betriebe
Um die Anforderungen des neuen Erbschaftsteuergesetzes im Hinblick auf eine Privilegierung der Vererbung von Unternehmen erfüllen zu können, kann es sich anbieten, entsprechende Regelungen über den Abschluss eines neuen Franchise-Vertrages mit dem Erben vorzusehen. Dieses kann notwendig sein, um eine Vertragslaufzeit zu vereinbaren, die es dem Erben - wie vom Gesetzgeber im Rahmen der Erbschaftsteuerreform gefordert - ermöglicht, den Betrieb für die Dauer von mindestens sieben bzw. zehn Jahren aufrecht zu erhalten.

Für den Fall, dass kein geeigneter Erbe gefunden werden kann bzw. benannt wurde, empfehlen sich Regelungen, dass der Franchise-Geber den bestehenden Betrieb ankauft bzw. dass der Franchise-Betrieb von dem/den Erben mit Einwilligung des Franchise-Gebers an einen geeigneten Nachfolger verkauft werden kann.

Das neue Erbschaftsteuergesetz sollte somit als Gelegenheit genutzt werden, geeignete Nachfolgeregelungen in die Franchise-Verträge aufzunehmen, die es im Interesse des Franchise-Systems ermöglichen, einen Franchise-Betrieb auch im Fall des Todes eines Franchise-Nehmers aufrecht zu erhalten und an einen geeigneten Nachfolger zu übertragen.

Durch geeignete vertragliche Regelungen kann dann sichergestellt werden, dass die vom Franchise-Nehmer erbrachten lokalen Aufbauleistungen im Interesse des gesamten Franchise-Systems gesichert und auf dieser soliden Basis ein erfolgreicher Franchise-Betrieb fortgeführt werden kann.

Weitere Informationen unter Tigges Rechtsanwälte.

 
Joachim Klapperich

Ihr Spezialist für Franchise-Recht 
Joachim Klapperich