| Wie sich auch bei dem diesjährigen Seminar des Bildungsforums Franchise in Bad Neuenahr gezeigt hat, sind nicht nur die Einführungsschulungen, sondern auch die laufenden Schulungen, Trainings und Erfahrungsaustausch-Tagungen (Erfa-Tagungen) wichtige und wesentliche Bestandteile für die Know-how-Vermittlung in einem Franchise-System. Nur wenn den Franchise-Nehmern und deren Mitarbeitern das Know-how des Franchise-Systems und insbesondere für die Kunden- sowie die Unternehmerwelt laufend aktuell vermittelt werden, erhalten diese die Möglichkeit, ihr erlerntes Wissen vor Ort für das gemeinsame Ziel der lokalen Marktführerschaft anzuwenden. Es hat sich gezeigt, dass es hierbei von erheblicher Bedeutung ist, das im Rahmen der Einführungsschulung erworbene Wissen durch laufende Schulungen und einen laufenden Erfahrungsaustausch jeweils aufzufrischen und zu aktualisieren. Eindeutige Regelungen Es ist jedoch nicht nur erforderlich, dass der Franchise-Geber entsprechende Schulungsveranstaltungen für seine Franchise-Nehmer und deren Mitarbeiter anbietet. Vielmehr ist auch erforderlich, dass die Franchise-Nehmer diese Angebote für sich und ihre Mitarbeiter nutzen. Um sicherzustellen, dass die Franchise-Nehmer die Schulungsangebote des Franchise-Gebers auch nutzen, empfiehlt es sich, bereits bei der Gestaltung der Franchise-Verträge entsprechende Verpflichtungen aufzunehmen. Durch entsprechende Regelungen im Franchise-Vertrag können die Franchise-Nehmer dann verpflichtet werden, selber an einer konkret vorgegebenen Anzahl an Seminaren/Fortbildungsveranstaltungen/Erfa-Tagungen teilzunehmen. Ebenso können die Franchise-Nehmer auch verpflichtet werden, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu solchen Tagungen zu schicken. Jedoch ist darauf zu achten, dass eine solche Verpflichtungsklausel hinreichend bestimmt ausformuliert wird, d. h. eine Höchstzahl an Veranstaltungen und Tagen festgelegt wird. Ebenso ist darauf zu achten, dass in den vertraglichen Regelungen auch eindeutig festgelegt wird, ob die Teilnahme an Pflichtveranstaltungen bereits von der Franchise-Gebühr abgedeckt ist, oder ob die Pflichtveranstaltungen gesondert in Rechnung gestellt werden. Es ist zunächst klarzustellen, dass der Franchise-Nehmer für sich und seine Mitarbeiter die Reise-, Übernachtungs- sowie Verpflegungskosten trägt, die bei der Teilnahme an den Seminaren/Erfa-Tagungen anfallen. Ausweichmöglichkeiten bieten Da nicht auszuschließen ist, dass Franchise-Nehmer aus von ihnen nicht zu vertretenen Gründen an der Teilnahme an einzelnen Seminaren gehindert sein können, sollte in dem Vertrag bereits vorgesehen sein, ob sie sich in einem solchen Fall von Mitarbeitern vertreten lassen können oder an einem anderen Seminar teilnehmen müssen. Daher kann es sinnvoll sein, dass der Franchise-Geber mehrere Seminare anbietet und dem Franchise-Nehmer die Wahl lässt, an welchen von den angebotenen Seminaren er teilnimmt, wobei der Franchise-Nehmer jedoch eine Mindestanzahl an Seminaren pro Kalenderjahr besuchen muss. Verpflichtung allein nicht ausreichend Eine vertragliche Verpflichtung alleine stellt jedoch noch nicht sicher, dass der Franchise-Nehmer auch seiner Teilnahmeverpflichtung nachkommt und selber die entsprechende Anzahl von Seminaren besucht bzw. seine Mitarbeiter die Seminare besuchen lässt. Ein weiterer Anreiz für die Teilnahme an den Seminaren kann aber dadurch geschaffen werden, dass der Franchise-Nehmer eine monatliche laufende Schulungsgebühr an den Franchise-Geber zu zahlen hat. Durch diese Schulungsgebühr erwirbt der Franchise-Nehmer dann das Recht an einer genau definierten Anzahl an Seminaren teilzunehmen bzw. seine Mitarbeiter daran teilnehmen zu lassen. Erfüllt der Franchise-Nehmer seine Teilnahmepflicht nicht, kann die Schulungsgebühr verfallen. Eine solche Regelung setzt jedoch voraus, dass der Franchise-Geber gleichzeitig seiner Verpflichtung nachkommt, die notwendige Anzahl an Seminaren vorzubereiten und anzubieten. Erfüllt der Franchise-Geber diese Verpflichtung nicht, wird er die Schulungsgebühr ganz bzw. teilweise zurückzuerstatten haben. Schulungen systemgerecht anbieten Durch eine auf die Bedürfnisse des Franchise-Systems abgestimmtes vertraglich fixiertes Schulungs-, Aus- und Fortbildungskonzept kann sichergestellt werden, dass die Franchise-Nehmer nicht nur zu Beginn des Franchise-Vertrages, sondern über die gesamte Vertragslaufzeit das Know-how vermittelt bekommen, um vor Ort in ihren Betrieben die Unternehmens- und Kundenwelt leben zu können. Hierdurch wird ihnen das gemeinsame Ziel erleichtert, in ihrem Gebiet lokaler Marktführer zu werden und so im Interesse des ganzen Franchise-Systems die nationale Marke mit aufzubauen. Die Regelungen in einem Franchise-Vertrag bieten hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage, um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen. Weitere Informationen unter Tigges Rechtsanwälte. |
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